StartseiteSpezial DossiersViren-Pandemie-ImpfenRevision Epidemiegesetz!

Eine Revision des Epidemiegesetzes war 2008 in der Vernehmlassung. Dort soll in Art. 5 verankert werden, dass nach Festellung durch das WHO eine besondere Lage gilt, die den Bundesrat zwingen soll, nach Internationalen Verordnungen nur aufgrund von Virenbehauptungen besondere Massnahmen wie Quarantäne, quasi Impfzwang, etc. zu treffen. Dies kommt einer Auslieferung des Souveräns, von uns Bürgern, der internationalen Terrornachrichtenverbreitungs Organisation WHO gleich und überlässt die Bevölkerung schutzlos der durch das Infektionslügenkonzept entstandenen zerstörerischen Eigendynamik des Pandemie - Planspiels, welche durch die Profit- und Machtgier der Pharmaindustrie und Hochfinanz geschürt wird.
Wir wiederholen uns: Die WHO hat noch nie auch nur von einem, der von ihnen behaupteten Viren einen Existenzbeweis vorlegen können, und stellt somit ihre gefährliche Verlogenheit seit Jahren offensichtlich unter Beweis stellen.
Was mit der Revision des EpG jetzt geschieht, ist uns nicht klar. Auf der öffentlichen Website des Parlaments ist nichts weiter darüber zu finden. Wer etwas weiss, bitte uns informieren.

Auszüge aus der zu ratifizierend Revision

Auszug aus dem Vorentwurf, die WHO Teile wurden in der Vernehmlassung nicht beanstandet, ausser von der SVP, welche die gesamte Revision verwirft.
Art. 5
Besondere Lage
1 Eine besondere Lage liegt vor, wenn:
a. die ordentlichen Vollzugsorgane nicht in der Lage sind, den Ausbruch und
die Verbreitung übertragbarer Krankheiten zu verhüten und zu bekämpfen,
und folgende Gefahren bestehen:
1. eine erhöhte Ansteckungs- und Ausbreitungsgefahr,
2. eine besondere Gesundheitsgefährdung, oder
3. schwerwiegende Auswirkungen auf die Wirtschaft oder auf andere Lebensbereiche;
b. die Weltgesundheitsorganisation (WHO) gemäss den Internationalen Gesundheitsvorschriften
(2005)* festgestellt hat,
dass eine gesundheitliche Notlage
von internationaler Tragweite besteht und dadurch in der Schweiz eine
Gefährdung der öffentlichen Gesundheit droht.
2 Der Bundesrat stellt das Vorliegen einer besonderen Lage in der Schweiz fest.
....
Art. 74: ...3 Das BAG übernimmt die Aufgaben der nationalen Anlaufstelle gemäss den Internationalen
Gesundheitsvorschriften (2005)*. Insbesondere meldet es der WHO
Ereignisse, die zu einer gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite
führen können.

*International Health Regulations (IHR)
der weitgehend dem Normalbürger unbekannten WHA (Word Health Assembly). Die Schweiz macht ohne zu prüfen und kontrollieren, was da eigentlich abläuft, mit. Niemand hat eine Ahnung. Ein ideales Pflaster für Geheimdienstinfiltration.
Das WHO und die WHA mit den IHR sind zusammen mit den nationalen Gesundheitsämtern das moderne Inquisitionsinstrument der globalen Elite, um beliebig mit Virenlügen Terrror und Machtspiele verbreiten zu können.
Hier ein paar Auszüge:
"Affirming the continuing importance of WHO’s role in global outbreak alert and response to
public health events, in accordance with its mandate;"
Laut Annex 2 müssen folgende Fälle immer unter die Internationalen Handlungsmassnahmen gestellt werden:
"A case of the following
diseases is unusual or
unexpected and may
have serious public
health impact, and thus
shall be notifieda, b:
- Smallpox
- Poliomyelitis due to
wild-type
poliovirus
- Human influenza
caused by a new
subtype
- Severe acute
respiratory
syndrome (SARS)."
Hier ist die Gefahr einer jederzeit manipulierbaren und ausrufbaren "Vogelgrippe/Influenza" Variante besonders ersichtlich, notabene, alles Viren ohne Existenzbeweis.


2008, 1. Sept.: Aufruf gegen Unterwerfung unter das WHO Diktat [24 KB]

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