In der Schweizer Bundesverfassung wird das Petitionsrecht in Artikel 33 garantiert. Die Behörden werden darin verpflichtet, von der Petition Kenntnis zu nehmen, müssen aber nicht darauf eingehen. Trotzdem werden die Anliegen von Petitionen beachtet, beantwortet und berücksichtigt. Petitionen können auch von Ausländern, Minderjährigen und juristischen Personen eingereicht werden! Petitionen sind nicht an eine spezielle Form gebunden. Dieses historische Recht verliert an Bedeutung, da sich die politischen Rechte seit Einführung der Petition im früheren 19. Jahrhundert bald darauf um verbindliche Initiative und verbindliches Referendum erweitert haben.
Petitionen sind ein wichtiges Hilfsmittel zur Sensibilisierung der Amtierenden auf unsere Anliegen! Unter Aktionen & Dokumente findest du unsere Aktuellen Petitionen. Drucke sie aus, sammle Unterschriften und schicke Sie an die angegebenen Behörder, aber auch an die Behörden deiner Einwohnergemeinde und deines Kantons oder an Institute und Vereine, die mit der Sache zu tun haben.
Alle Parteimitglieder lernen, ihren Verstand zur Sicherung unserer Zukunft und der Zukunft unserer Kinder einzusetzen. Wir fördern die Aktivität aller Parteimitglieder. Jeder macht etwas. Wir bilden dezentrale "Denkfabriken" um Massnahmen und Mittel zu finden, den globalen Selbstmord effektiv abwenden zu können. Jedes Parteimitglied soll aktiv Petitionen schreiben und sobald realistisch, Referendums- und Initativen - Unterschriften sammeln. Jeder kann sofort loslegen. Jeder einzelne ist berechtigt, eine Petition zu schreiben. Petitionen sind nicht an Formen gebunden und müssen von den Behörden zur Kenntnis genommen werden.
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