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Auch die Abtreibung gehört ins Kapitel Völkermord und konnte nur auf dem Mist der Schulmedizin wachsen. Wobei die Schuld viel mehr bei den Abtreibungsärtzen und -kliniken und Abtreibungsberatern liegt, als bei den Frauen, die oft durch das Umfeld so sehr bearbeitet werden, dass sie in ihrer Not nicht mehr in der Lage sind, sich dagegen zu wehren, was viele später bitter bereuen. Aber Abtreibungsärzte handeln vorsätzlich und aus Profitgier. Klassischer Mord. Das vor paar Jahren durch Volksabstimmung mit grosser Mehrheit angenommene Gesetzt widerspricht der Bundesverfassung und dem Völkerstrafgestz und ist nicht gültig: "Das Gesetz gewährleistet, dass der Schwangerschaftsabbruch (sprich Tötung) nicht unüberlegt oder vorschnell erfolgt. ..." Mit euren Worten werdet ihr gerichtet." Das Gesetz gewährleistet also, dass es wirklich vorsätzlicher Mord ist, geplant, abgewogen, und nicht etwa Totschlag aus Affekt. Gesetzlich verankerter vorsätzlicher Mord. Es sind rund 11000 Abtreibungen pro Jahr in der Schweiz. Das sind 11000 vorsätzlich durch Abtreibungsärzte vernichtete Menschenleben. Wer noch Krankenkassenbeiträge bezahlt, hilft mit, dies zu finanzieren. Auch dieses Verbrechen solcher Abtreibungsärzte verjährt lebenslänglich nicht. Das es auch anders geht, beweist www.mamma.ch .


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